Dem Vermieter steht grundsätzlich das Recht zu, einem Mieter mit der Begründung zu kündigen, dass er die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt. Diese Regelung gilt auch, wenn bereits klar ist, dass im gleichen Haus wenig später eine Wohnung frei wird. Es besteht auch keine Pflicht des Vermieters, dem gekündigten Mieter diese Wohnung als Alternative anzubieten. [...]
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